Katharina BergPraxis-Handbücher für Lehrkräfte
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Verhaltensauffällige Kinder in der Schule: Was tun?

Lesen Sie auffälliges Verhalten als Botschaft, nicht als Angriff: Oft steckt Vermeidung, der Wunsch nach Aufmerksamkeit, Ohnmacht oder Reizüberflutung dahinter. Beobachten und notieren Sie konkret, statt eine Diagnose zu vermuten. Hält das Verhalten über Wochen an und leidet das Kind sichtbar, sprechen Sie mit den Eltern und holen Schulsozialarbeit, Beratungslehrkraft oder Schulpsychologie dazu.

Was heißt „verhaltensauffällig“ überhaupt?

„Verhaltensauffällig“ ist ein Alltagswort und keine Diagnose. Es beschreibt, dass ein Kind mit seinem Verhalten aus dem Rahmen fällt: durch Wut, Verweigerung, ständiges Stören, Aggression gegen Mitschüler, aber auch durch auffällige Stille. Was dahintersteckt, sagt das Wort nicht. Das kann eine schwere Phase zu Hause sein, Überforderung, eine Entwicklungsverzögerung oder eine seelische Belastung, die nur Fachleute einordnen können.

Häufig ist das Thema in jedem Fall. In der bundesweiten KiGGS-Studie des Robert Koch-Instituts zeigten nach Angaben der Eltern 16,9 % der 3- bis 17-Jährigen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten, Jungen mit 19,1 % häufiger als Mädchen (Erhebung 2014 bis 2017). Im Deutschen Schulbarometer 2025 nannten 42 % der Lehrkräfte das Verhalten der Schüler und Schülerinnen als größte Herausforderung ihres Berufs, an Haupt-, Real- und Gesamtschulen 52 %.

Für Ihre Arbeit ist eine Unterscheidung entscheidend: Ihre Aufgabe ist zu beobachten, nicht zu diagnostizieren. Ein Satz wie „Der hat bestimmt ADHS“ hilft dem Kind nicht und kann ihm ein Etikett anhängen, das es jahrelang nicht loswird. Präzise beschreiben, was Sie sehen, und es an die richtige Stelle weitergeben, ist die wertvollere Rolle. Sie sind oft die erste erwachsene Person außerhalb der Familie, der eine Veränderung auffällt.

Was will das Verhalten sagen?

Verhalten ist Sprache. Ein Kind, das immer wieder dasselbe tut, erreicht damit meist etwas, auch wenn es das selbst nicht benennen kann. Wer die Funktion kennt, wählt eine andere Antwort. Dieselbe Strategie wirkt je nach Funktion völlig verschieden: Ignorieren hilft bei harmlosem Kaspern um Aufmerksamkeit, bei einer Vermeidung macht es das Verhalten dagegen oft schlimmer, weil das Kind die ungeliebte Aufgabe los ist.

Die Frage nach der Funktion ist eine pädagogische Arbeitshypothese und ersetzt keine fachliche Abklärung. Sie hilft Ihnen, die erste Antwort zu wählen, und sie gibt Ihnen für das Gespräch mit Eltern oder Beratung eine Sprache, die beschreibt statt bewertet. Mehrere Treffer sind die Regel, nicht die Ausnahme. Gewichten Sie nach dem, was in Ihren Notizen am häufigsten zusammenfällt. Fragen Sie sich zuerst, wann das Verhalten auftritt und was unmittelbar danach passiert:

  • Vermeidung: Es tritt bei bestimmten Aufgaben auf und verschwindet, sobald die Anforderung weg ist. Erste Antwort: die Aufgabe anpassen und einen Erfolg sichern.
  • Aufmerksamkeit: Es bringt verlässlich Zuwendung von Ihnen oder der Klasse, egal ob Lob oder Tadel. Erste Antwort: planmäßig Zuwendung geben, bevor das Kind sie einfordert.
  • Ohnmacht und Kontrolle: Es eskaliert an Geboten, Grenzen und Wechseln und wirkt wie ein Machtkampf. Erste Antwort: kleine, echte Wahlmöglichkeiten.
  • Reizüberflutung: Es kippt bei Lärm, Gedränge, langem Stillsitzen oder Übergängen, scheinbar aus dem Nichts. Erste Antwort: Reize senken, Rückzug ermöglichen.
  • Zugang: Das Kind bekommt dadurch einen Gegenstand, einen Platz oder eine Rolle. Erste Antwort: einen legitimen Weg dorthin zeigen.
  • Selbststimulation: Es geschieht auch ohne Publikum, etwa Wippen, Summen, Knibbeln. Erste Antwort: einen erlaubten, leisen Ersatz anbieten.

Wie beobachten Sie, ohne zu deuten?

Schreiben Sie auf, was eine Kamera aufgenommen hätte, nicht, was Sie sich dabei denken. „Mia ist depressiv“ ist eine Deutung. „Mia hat in den letzten drei Wochen an sechs Tagen nicht gefrühstückt, weint mehrmals täglich bei Kleinigkeiten und hat zweimal gesagt, dass sie nicht nach Hause will“ ist eine Beobachtung. Sie ist überprüfbar, öffnet Türen und fällt kein Urteil.

Bewährt hat sich ein einfaches Raster für ein bis zwei Wochen: Was geschah unmittelbar davor, was genau tat das Kind, was folgte darauf? Mit Datum, Uhrzeit, Fach und Aufgabe. Oft zeigt sich ein Muster, das im Alltag untergeht, etwa dass die Störungen sich bei Schreibaufgaben in Stillarbeit ballen und bei mündlichen Aufgaben fehlen. Dann wissen Sie, wo Sie ansetzen.

Sind Sie unsicher, ob Sie sich etwas einbilden, bitten Sie eine andere Lehrkraft, die dasselbe Kind unterrichtet, ein paar Wochen genau hinzuschauen, ohne Ihre Vermutung zu nennen. Sehen zwei Erwachsene unabhängig dasselbe, ist das ein Befund. Ihre Notizen sind später die Grundlage für jedes Gespräch mit Eltern, Beratungslehrkraft oder Fachstelle. Sie schützen auch Sie selbst, denn Sie kommen dann nicht mit einem Bauchgefühl, sondern mit einer datierten Beobachtungsreihe.

Was hilft im Unterricht?

Die wirksamsten Strategien sind keine Spezialtechniken, sondern gute Klassenführung, nur konsequenter. Würdigen Sie die kleinste Kooperation, statt auf die volle zu warten. Reagiert ein Schüler erst auf die dritte Aufforderung, sagen Sie beiläufig: „Du hast angefangen, das sehe ich.“ Für ein Kind, das sonst fast nur Korrektur hört, wiegt diese kleine Anerkennung viel.

Formulieren Sie, was sein soll, nicht was aufhören muss. „Hör auf zu trödeln“ benennt nur das Falsche. „Ich erwarte, dass dein Stift gleich auf dem Papier ist“ gibt ein Bild vom Richtigen. Zerlegen Sie Aufgaben in kurze Stücke mit sichtbaren Zwischenerfolgen und geben Sie Wahlräume, die die Richtung nicht verändern: „Du entscheidest, mit welcher Aufgabe du anfängst, nicht ob.“

Halten Sie Verständnis und Grenze zugleich: „Was bei dir gerade nicht so leicht geht, verstehe ich. Und trotzdem: Hier wird nicht gehauen. Beides gilt.“ Im Affekt nimmt ein Kind keine Argumente auf. Dann nur die Grenze, die Klärung später: „Jetzt nicht. Wir reden nach der Stunde, wenn wir beide wieder klar denken.“ Belohnungspläne können ein neues Verhalten anbahnen, sie sind aber eine Brücke und keine Dauerlösung.

Wann steckt mehr dahinter?

Ein wütendes Kind ist kein Fall, ein trauriges auch nicht. Hellhörig werden sollten Sie, wenn drei Dinge zusammenkommen: Veränderung, Dauer und Leidensdruck. Veränderung heißt, das Kind ist anders als vorher. Dauer heißt, es geht über Wochen nicht weg oder wird schlimmer, trotz guter Klassenführung und Beziehungsarbeit. Leidensdruck heißt, das Kind leidet sichtbar, gefährdet andere oder kann am Schulleben nicht mehr teilnehmen. Entscheidend ist, ob das Kind leidet, nicht, ob Sie es anstrengend finden. Sonst rutschen die stillen Kinder durchs Raster.

Schauen Sie dafür in vier Bereichen hin, nicht nur auf das, was gerade stört. Ein einzelner Punkt ist Alltag, mehrere zusammen über Wochen sind ein Signal:

  • Verhalten: plötzliche Wutausbrüche bei einem vorher ruhigen Kind, auffällige Stille bei einem vorher lebhaften, neue Ängste oder Rückfall in jüngeres Verhalten.
  • Körper: ständige Müdigkeit, wiederkehrende Bauch- oder Kopfschmerzen ohne erkennbaren Anlass, kommt hungrig oder unpassend gekleidet.
  • Kontakte: zieht sich aus dem Spiel zurück, verliert alle Freundschaften oder sucht auffällig die Nähe jeder erwachsenen Person.
  • Leistung: unerklärlicher Einbruch, Panik statt Unlust bei bestimmten Aufgaben, häufiges Fehlen ohne Krankheit.

Wen holen Sie dazu?

Bleiben Sie mit Ihrer Sorge nicht allein. Innerhalb der Schule sind Klassenleitung, Beratungslehrkraft, Schulsozialarbeit und Schulleitung die ersten Ansprechpartner, der schulpsychologische Dienst berät bei Lern- und Verhaltensauffälligkeiten und unterstützt auch Lehrkräfte. Ein Einstieg: „Ich beobachte bei Mia seit etwa drei Wochen diese Veränderungen und bin unsicher, wie ich damit umgehen soll. Können wir gemeinsam draufschauen?“

Medizinische und psychologische Abklärung, etwa beim Kinderarzt, in einem Sozialpädiatrischen Zentrum oder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, stoßen die Eltern an, nicht Sie. Im Elterngespräch beginnen Sie beim Kind, nicht beim Problem: „Ich habe Mia gern in der Klasse. Gerade deshalb ist mir etwas aufgefallen, das ich mit Ihnen teilen möchte.“ Dann beschreiben Sie und hören zu. Fachstellen nennen Sie als Möglichkeit, nicht als Marschbefehl: „Es gibt Fachleute, die so etwas in Ruhe ansehen, ohne dass gleich etwas dabei herauskommen muss.“

Anders liegt es, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bestehen. Dann gilt für Lehrkräfte an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen § 4 KKG: Sie sollen die Situation mit dem Kind und den Eltern erörtern und, soweit erforderlich, auf Hilfen hinwirken, soweit das den Schutz des Kindes nicht in Frage stellt (Abs. 1). Zur Einschätzung haben Sie gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, die Daten werden dafür pseudonymisiert (Abs. 2). Reicht das nicht, dürfen Sie das Jugendamt informieren (Abs. 3). Informieren Sie in diesem Fall immer die Schulleitung und folgen Sie dem Kinderschutzkonzept Ihrer Schule.

Welche Förderung und Unterstützung gibt es?

Für Kinder, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und deren Teilhabe dadurch beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, sieht § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe vor, etwa eine Schulbegleitung. Den Antrag stellen die Eltern beim Jugendamt, das eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme einholt (§ 35a Abs. 1a SGB VIII). Ihr Beitrag ist die schulische Beobachtung. Eine Schulbegleitung dient der Teilhabe am Unterricht, sie ist keine Kraft fürs Disziplinieren.

In der Schule selbst kommt ein sonderpädagogischer Förderbedarf in Betracht, etwa im Bereich emotionale und soziale Entwicklung, ebenso ein Nachteilsausgleich bei einem festgestellten Bedarf. Beides ist Landesrecht und setzt eine fachliche Feststellung voraus, Unruhe allein begründet keines von beiden. Klären Sie das Verfahren mit Schulleitung und Beratungslehrkraft. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, Ansprechpartner sind dort die Schulpsychologie oder der schulpsychologische Dienst des Kantons. Stand der Rechtsangaben: Oktober 2026.

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Quellen